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   BPatG, 11.12.2018 - 3 Ni 22/17   

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https://dejure.org/2018,49017
BPatG, 11.12.2018 - 3 Ni 22/17 (https://dejure.org/2018,49017)
BPatG, Entscheidung vom 11.12.2018 - 3 Ni 22/17 (https://dejure.org/2018,49017)
BPatG, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 3 Ni 22/17 (https://dejure.org/2018,49017)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12

    Tretkurbeleinheit

    Auszug aus BPatG, 11.12.2018 - 3 Ni 22/17
    Eine Stellungnahme zu diesem Stand der Technik ist somit nicht veranlasst (vgl. BGH GRUR 2013, 1272, Rn. 36 - Tretkurbeleinheit; GRUR 2015, 365, LS 1 - Zwangsmischer).
  • BGH, 02.12.2014 - X ZR 151/12

    Zwangsmischer - Patentnichtigkeitsverfahren: Darlegung der Bekanntheit der

    Auszug aus BPatG, 11.12.2018 - 3 Ni 22/17
    Eine Stellungnahme zu diesem Stand der Technik ist somit nicht veranlasst (vgl. BGH GRUR 2013, 1272, Rn. 36 - Tretkurbeleinheit; GRUR 2015, 365, LS 1 - Zwangsmischer).
  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

    Auszug aus BPatG, 11.12.2018 - 3 Ni 22/17
    Sowohl für die Prüfung der Patentfähigkeit als auch für die Bestimmung des Schutzbereichs sind Begriffe in den Patentansprüchen so zu deuten, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung versteht (BGH GRUR 2001, 232 - Brieflocher).
  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 49/09

    Ziehmaschinenzugeinheit II

    Auszug aus BPatG, 11.12.2018 - 3 Ni 22/17
    Die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage kann hier nur verneint werden, wenn lediglich das theoretische Risiko einer Inanspruchnahme besteht (BGH GRUR 2010, 992, 993 - Ziehmaschinenzugeinheit II; Busse, PatG, 8. Aufl., § 81 Rn. 82 m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 13.09.2018 - 4a O 6/17

    Schwerlastroboterentwicklungsvertrag

    am freien Ende des zweiten Arms (6) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplung der Winkellagen der Arme (4, 6) untereinander durch einen an der Basis (2) um eine Achse (3") gelenkig gelagerten ersten Steuerstab (14) erfolgt, der auf das Getriebe wirkt." Anspruch 1 des DE"XXY ist wie folgt abgefasst: "Vorrichtung wie Lasthebevorrichtung, Manipulator, Roboter, die zur Verwendung in der matallurgischen Industrie beim Freiformschmieden, beim Gesenkschmiden, in Ringwalzanlagen, in Wärmebehandlungsanlagen, bei Abschlackungsvorgängen in Stahlwerken und bei Reduktionsöfen und dergleichen bestimmt ist, mit einer gegebenenfalls verfahrbaren und/ oder um eine Hochachse drehbaren, Basis (2) und mit zumindest zwei Armen, wobei der erste Arm (4) um eine horizontale Basisachse (3) der Basis (2) verschwenkbar gelagert ist und der zweite Arm (6) um eine am freien Ende des ersten Arm (4) parallel zur Basisachse (3) verlaufenden Armachse (5) verschwenkbar gelagert ist, wobei die Winkellage zwischen den Armen (4, 6) durch ein Getriebe zwangsläufig mit einer Winkellage des ersten Arms bezüglich der Basis (2) gekoppelt ist, wodurch die Bewegung des freien Endes des zweiten Arms im Wesentlichen horizontal erfolgt, derart, dass die beiden Arme eine Durchschwenkkinematik bilden, bei der bei fluchtenden Armen das freie Ende des zweiten Arms (6) der Basis (2) näher liegt als das freie Ende des ersten Arms (4), wobei am freien Endes des zweiten Arms (6) ein Hebel (18) um eine zur Basisachse (3) parallele Handachse (7) schwenkbar gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass am zweiten Arm (6), um die Handachse (7) drehbar, ein weiterer Hebel (8) gelagert ist, dessen Drehung durch einen am Hebel (18) angreifenden Antrieb (19) erfolgt und an dessen freiem Ende ein Lastträger (9) ausgebildet ist." Gegen das DE"XXY ist eine durch die F B.V. mit Schriftsatz vom 13.04.2017 (Anlage B5) eingereichte Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht, Az.: 3 Ni 22/17, anhängig.
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